Veilchen-Power Auswärtsfahrten

Anmeldungen zu den Auswärtsfahrten sind jeweils bei den Heimspielen am Fanclubstand sowie über das unten stehende Formular möglich.

Folgende Daten benötigen wir von euch:

🏀 um welche Auswärtsfahrt es sich handelt (gegnerischer Verein mit Datum der Fahrt)
🏀 eurem Namen und eurer kompletten Anschrift
🏀 eurer Telefonnummer, sinnvollerweise auch die Handynummer
🏀 und wie viele Personen ihr verbindlich zur Fahrt anmeldet!

Der Kostenbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Fahrtstrecke, und wird vor der Abfahrt (Reisebus, Bahn, Minivan) von unserem Reiseleiter oder einem Beauftragten (z.B. Vorstandsmitglied) eingesammelt!
Es ist den jeweiligen Anweisungen des Reiseleiters zu folgen, sonst kann es evtl. passieren, das ihr z.B. den Bus für die Rückfahrt verpasst.

 

Des Weiteren weisen wir noch einmal auf folgende Regelungen für Busfahrten hin:

Um unsere Mannschaft bei den Auswärtsspielen möglichst zahlreich zu unterstützen, bieten wir zu vielen Spielen Auswärtsfahrten an.

Je nach Gegner und Termin finden die Fahrten entweder per Reisebus, Kleinbus oder mit der Bahn statt. Bei internationalen Spielen sind Auswärtsreisen per Flugzeug möglich.

Wir bieten diese Fahrten sowohl für unsere Mitglieder als auch für alle anderen Fans der BG Göttingen an. Damit die Auswärtsfahrten für alle zu einem unvergesslichen Erlebnis werden, egal ob jung oder alt, ist gegenseitige Rücksichtnahme und das respektvolle Verhalten aller Teilnehmer erforderlich. Damit das erreicht wird, haben wir für Auswärtsfahrten die folgenden Regelungen beschlossen.

Die Bestellung von Tickets und die Anmeldung zur Auswärtsfahrt sind verbindlich und erfolgt unter Einhaltung der „Regeln für Auswärtsfahrten“ .

  1. Bei Nichtantritt der Fahrt und/oder Nichtabholung der Eintrittskarten sind die Kosten von der Person zu tragen, die die Bestellung aufgegeben hat. Eine kostenfreie Stornierung ist im Regelfall bis 21 Tage vor Beginn der Auswärtsreise möglich, sofern bei der Ankündigung kein anderer Termin angekündigt wurde. Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich, Ausnahme sind Reisen per Flugzeug oder Spiele mit personalisierten Tickets.
  1. Mitglieder erhalten bei den meisten Fahrten einen Rabatt in Höhe von 5 Euro, bei Reisen mit stark begrenzter Verfügbarkeit von Plätzen erhalten Veilchen-Power-Mitglieder außerdem ein Vorkaufsrecht bis zum angekündigten Termin. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung beim Reiseleiter berücksichtigt.
  1. Wird die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Veilchen-Power berechtigt, die Fahrt abzusagen. Bei Busreisen sind dies in der Regel 25 Personen bis 20 Tage vor Beginn der jeweiligen Fahrt. Bereits per Vorkasse bei Veilchen-Power entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
  1. Es können auch Tickets für Selbstfahrer bestellt werden. Die Übergabe der Tickets erfolgt, sofern nicht anders angekündigt, eine Stunde vor Spielbeginn vor der jeweiligen Halle. Wenn möglich, geben wir die Tickets beim Heimspiel vor dem jeweiligen Auswärtsspiel am Fanclubstand in der S-Arena aus
  1. Wird das Auswärtsspiel kurzfristig abgesagt oder verschoben, kann Veilchen-Power dafür nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn aus Gründen, die Veilchen-Power nicht zu vertreten hat, das Spiel nicht oder nicht pünktlich erreicht wird.
  1. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Alternativ können Minderjährige, nach Vorlage der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, in Begleitung einer volljährigen Person, welche in der Einverständniserklärung genannt wird, teilnehmen. Veilchen-Power übernimmt grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.
  1. Die Bezahlung erfolgt spätestens bei Antritt der Fahrt, bzw. Ausgabe der Tickets – wenn nicht anders angegeben – in bar beim Reiseleiter. Bei verspäteten Zahlungen wird eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von € 5,- erhoben.
  1. Während der Fahrt haben sich alle Mitreisenden so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder belästigt wird. Vorzugsweise ist mit mitgebrachte Musik mit Kopfhörern zu hören. Auf der Rückfahrt gilt ab 22:00 Uhr Nachtruhe.
  1. Auf der Hinfahrt herrscht generelles Alkoholverbot. Das Bereitstellen und der Verzehr von hochprozentigen alkoholischen Getränken sowie das Mitführen und Konsumieren von Betäubungsmitteln sind auf der gesamten Fahrt verboten.
  1. Personen, die sich bereits vor Fahrtantritt in stark alkoholisiertem Zustand befinden, werden von der Fahrt ausgeschlossen. Die entstandenen Kosten für Eintrittskarte und Fahrt sind von der betroffenen Person zu tragen.
  1. Die auf den Tickets bezeichneten bzw. vom Reiseleiter zugewiesenen Plätze in der Halle müssen eingehalten werden – es gibt keine freie Platzwahl im Auswärtsblock. Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit der Reiseleitung und allen am Platz beteiligten Personen möglich.
  1. Jegliches Liedgut mit herabwürdigendem, diskriminierendem oder verunglimpfendem Inhalt, insbesondere Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung wird nicht geduldet.
  1. Die jeweiligen Hallenordnungen und Beförderungsbedingungen der verwendeten Verkehrsmittel (Reisebus, DB etc.) sind einzuhalten. Rauchen ist in allen Verkehrsmitteln und Hallen untersagt, das gilt auch für E-Zigaretten.
  1. Sollte es zu Beschädigungen oder Verunreinigungen der Halle oder des Verkehrsmittels kommen, sind die Kosten vollständig von der verursachenden Person zu tragen, zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,- erhoben.
  1. Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Rauchkerzen und Waffen aller Art ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss von der Fahrt ohne Erstattung der Fahrtkosten. Die Weiter-/Rückfahrt muss von den Betroffenen selbst organisiert werden, daraus eventuell zusätzlich entstehende Kosten werden nicht von Veilchen-Power übernommen, eine Erstattung der Fahrt- oder Ticketkosten erfolgt nicht. Dies gilt auch für andere, nicht explizit aufgeführte gesetzeswidrige Verhaltensweisen/Straftaten.
  1. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die o.g. Regelungen kann der Reiseleiter die entsprechende Person von der aktuellen Fahrt, bzw. Weiterfahrt ausschließen. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Fahrten. Für Veilchen-Power bereits entstandene Kosten sind trotz Ausschluss zu bezahlen. Bei Zuwiderhandlungen, wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen o.g. Regeln kann die entsprechende Person auf Dauer von Auswärtsfahrten ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet der Vorstand von Veilchen-Power e.V.
  1. Für den Verlust mitgebrachter Gegenstände ist Veilchen-Power nicht haftbar. Wir empfehlen keine Wertgegenstände im Bus zu lassen.
  1. Für den Beginn der Fahrt sowie bei Fahrtpausen wird ein Zeitpunkt zur Ab-/Weiterfahrt angekündigt. Das Versäumen des rechtzeitigen Zusteigens und eventuell daraus resultierende Kosten werden nicht von Veilchen-Power erstattet.
  1. Alle Teilnehmer an einer Auswärtsfahrt willigen durch ihre Anmeldung automatisch ein, dass ohne weitere vorherige Zustimmung Fotografien und Videomaterial unentgeltlich erstellt und von Veilchen-Power verwendet werden dürfen.
 
Der Vorstand:
Matthias Klar, 1. Vorsitzender

Dirk Freiberger, 2. Vorsitzender

Sabine Klar, Kassenwartin

Sandy Tirakitti, Schriftführerin

Christian Zigenhorn, Reiseleiter

Ansprechpartner für alle Fragen zu den Auswärtsspielen ist unser „Reiseleiter“ Christian Zigenhorn!

Anmeldeformular


Sollte es Probleme mit dem Formular geben, schickt uns bitte eine Email mit kurzem Hinweis an: vorstand@veilchen-power.de
Vielen Dank für Eure Mithilfe! 🙂